Die Aufwendungen der ursprünglichen amtlichen Verteidigerin, Antonia Florin, wurden mit Verfügung vom 3. Mai 2021 entschädigt. 9.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Moritz Gall, Rechtsanwalt in Basel, Fr. 12'031.25 zu überweisen. 9.3. -8- Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).