8.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der unentgeltlichen Vertreterin der Zivilund Strafklägerin, Michèle Dürrenberger, Rechtsanwältin in Rheinfelden, Fr. 4'451.90 zu überweisen. 8.3. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die Vertretung der Zivilund Strafklägerin zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 9. 9.1. Die Kostennote des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, lic. iur. Moritz Gall, Rechtsanwalt in Basel, wird in der Höhe von Fr. 12'031.25 (inkl. Fr. 860.15 MWSt) genehmigt.