e) Versuchte Tötung In dieser wehrlosen Position umgriff der Beschuldigte anschliessend mit beiden Händen von hinten greifend den Hals der auf dem Bauch liegenden Privatklägerin und hielt dieser sowohl Mund und Nase zu, so dass diese keine Luft mehr bekam. Diesen Vorgang wiederholte der Beschuldigte wissentlich und willentlich mindestens drei weitere Male. Zwischen dem jeweiligen Zuhalten der Atemwege liess der Beschuldigte kurzzeitig von der Privatklägerin ab, wobei diese ihn jeweils erfolglos verbal aufforderte, mit der körperlichen Gewalt aufzuhören.