d) Einfache Körperverletzung Weiter warf der Beschuldigte die Privatklägerin im Schlafzimmer wissentlich und willentlich zu Boden. Dort fixierte der Beschuldigte die auf dem Bauch liegende Privatklägerin, indem er ihr sein Knie in den Rückenbereich drückte. Dadurch war es der Privatklägerin nicht mehr möglich aufzustehen. Ebenso erlitt die Privatklägerin als Folge davon auf dem Rücken, körpermittig über den Dornfortsätzen eine abblassbare Rötung.