sowie fleckförmige Blutergüsse an der rechten Oberarmaussen- bis –rückseite. Weiter biss der Beschuldigte die Privatklägerin im Rahmen des dynamischen Kampfgeschehens -5- wissentlich und willentlich einmal in die rechte Oberarmbeugeseite sowie einmal in die linke Unterarmkleinfingerseite. Dadurch erlitt die Privatklägerin rund-ovaläre Blutergüsse mit Schürfung und Blutkrusten. Ebenso packte der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach wissentlich und willentlich am Hals und würgte diese mehrfach während mehreren Sekunden. Dadurch erlitt die Privatklägerin Blutergüsse, teils mit begleitender Schürfung, am Hals rechts-, vorder- und linksseitig.