Ebenso schlug der Beschuldigte der Privatklägerin mehrfach, insbesondere unmittelbar nach dem Betreten der Wohnung und jeweils als diese nach dem Umstossen wieder aufstehen wollte, wissentlich und willentlich mit den flachen Händen sowie mit der Faust ins Gesicht. Dadurch erlitt die Privatklägerin Blutergüsse im Gesicht, teilweise mit Schwellung, mittig und links seitlich an der Stirn, am rechten Jochbein, rechts am Unterkiefer sowie links im Kieferwinkelbereich. Ebenso erlitt die Privatklägerin einen Bluterguss und eine kratzerartige Schürfung am rechten Ohrläppchen. Weiter erlitt die Privatklägerin Blutergüsse und winklig konfigurierte Schürfungen an der rechten Unterarmkleinfingerseite