Nachdem es der Privatklägerin um ca. 05:45 Uhr gelang, den Beschuldigten aus ihrer Wohnung zu drängen, verliess dieser den Wohnort der Privatklägerin. Ca. nach 5 Minuten kehrte er wieder zurück und gelangte wissentlich und willentlich gegen den Willen der Privatklägerin zurück in die Wohnung, indem er das angelehnte Küchenfenster aufdrückte, dieses dabei wissentlich und willentlich beschädigte und die Wohnung der Privatklägerin durch dieses betrat. Ort: N. Zeit: Mittwoch, 6. Mai 2020, zwischen 05.45 Uhr und 06.00 Uhr Strafantrag: 6. Mai 2021 Zivilforderung: --