Ebenso riss der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach an den Haaren, wodurch ihr Teile ihrer Haar-Extension ausgerissen wurden, was der Beschuldigte als Folge seines Handelns im Mindesten in Kauf nahm. Weiter ergriff der Beschuldigte mindestens einmal den Kopf der Privatklägerin und schlug diesen gegen eine Wand der Wohnung. Ebenso ergriff der Beschuldigte mehrfach mit beiden Händen von vorne kurzzeitig den Hals der Privatklägerin.