Unterarm, mehrere kratzerartige Hautläsionen an der rechten Gesässbacke, eine Schürfung am rechten Unterarm, mehrere streifige Hauteinblutungen am rechten Oberschenkel aussen- und vorderseitig, mehrere kratzerartige Hautläsionen aussenseitig am rechten Knie und vorderseitig am linken Oberschenkel sowie einen Bluterguss sowohl am rechten Unterschenkel aussenseitig wie auch am linken Unterschenkel innenseitig. Ebenso riss der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach an den Haaren, wodurch ihr Teile ihrer Haar-Extension ausgerissen wurden, was der Beschuldigte als Folge seines Handelns im Mindesten in Kauf nahm.