Insbesondere schlug der Beschuldigte die Privatklägerin im gesamten Zeitraum wiederholt wissentlich und willentlich mit der flachen Hand sowie der Faust ins Gesicht und auf den Po und trat weiter wiederholt mit den nackten Füssen nach ihr. Dadurch erlitt die Privatklägerin einen Bluterguss und Schleimhautläsionen der Unterlippen- und Wangenschleimhaut rechtsseitig, einen Bluterguss an der rechten Schulter, einen Bluterguss mit Oberhautabtragung am rechten Oberarm, eine partiell abblassbare Hautrötung im unteren Rückenbereich, mehrere streifige, abblassbare Hautrötungen an der rechten Hüfte, an der rechten Gesässbacke, in der rechten Ellenbeuge und am rechten