c) Mehrfache einfache Körperverletzung In der Folge entwickelte sich zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin eine sich über einen Zeitraum vom 02.45 Uhr bis ca. 05:45 Uhr hinziehende körperliche Auseinandersetzung, ausgehend vom Beschuldigten, wobei der Beschuldigte gegenüber der Privatklägerin wissentlich und willentlich wiederholt körperliche Gewalt anwandte. Insbesondere schlug der Beschuldigte die Privatklägerin im gesamten Zeitraum wiederholt wissentlich und willentlich mit der flachen Hand sowie der Faust ins Gesicht und auf den Po und trat weiter wiederholt mit den nackten Füssen nach ihr.