b) Drohung Im Zuge einer in der Folge sich ergebenden Diskussion äusserte der Beschuldigte der Privatklägerin gegenüber, er werde C. (Anm.: Ex-Freund der Privatklägerin), die Schwester und die Mutter der Privatklägerin sowie die Privatklägerin selbst umbringen. Die Privatklägerin fühlte sich durch die Äusserungen des Beschuldigten in Angst und Schrecken versetzt, was der Beschuldigte durch seine Äusserungen bezweckte. -3-