1.2. Mit Berufungserklärung vom 24. August 2021 hat die Staatsanwaltschaft beantragt, dass der Beschuldigte für die Dauer von 7 Jahren aus der Schweiz zu weisen sei, unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem. Der Beschuldigte hat keine Anschlussberufung erhoben. Das Berufungsverfahren ist unter der Verfahrensnummer SST.2021.201 hängig. 1.3. Mit Revisionsgesuch vom 22. Februar 2022 hat der Beschuldigte (vorliegend Gesuchsteller) beantragt, das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 24. Juni 2021 sei wegen fehlender voller Schuldfähigkeit zur neuen Behandlung und Beurteilung der Strafzumessung an das Bezirksgericht Bremgarten zurückzuweisen.