Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 50.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 9'000.00. 4. Die Untersuchungshaft von 1 Tag (4. Oktober 2020, ca. 11.30 Uhr – 4. Oktober 2020, ca. 20.00 Uhr) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Geldstrafe angerechnet. Die Geldstrafe gemäss Ziff. 3 beträgt noch Fr. 8'950.00. 5. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 Abs. 1 StGB für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 4 Jahre festgesetzt.