2. Der Beschuldigte ist schuldig - der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB (bzgl. "du bist ein toter Mann in X.") - der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durch Mitführen/Tragen eines Schlagstockes gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d, Art. 27 Abs. 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 lit. a WG - des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs des Führerausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG 3. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 3 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu 180 - 35 -