5.5. Zu prüfen gilt es noch den Vorwurf der mehrfachen Drohung. Das Video belegt, wie der Beschuldigte vor dem Wegfahren sagte, "du bist ein toter Mann in X.". Diese Erklärung konnte nur an B. gerichtet sein, mit dem der Beschuldigte an jenem Abend im Streit lag. Die Zeuginnen C. und D. haben diese Todesdrohung zudem kraft eigener Wahrnehmung bestätigt. Diese Drohung war aufgrund des vorherigen Konflikts mit B., bei dem der Beschuldigte einen Schlagstock bzw. eine Waffe einsetzte und impulsiv reagierte, ohne Weiteres geeignet, den Adressaten in Angst und Schrecken zu versetzen.