eine der umkreisten Personen falsch reagiert hätte. Der Beschuldigte fuhr zudem aggressiv, was sich namentlich darin zeigte, dass er den Motor mehrfach aufheulen liess und er mehrmals kurzzeitig beschleunigte. Relativierend ist anzufügen, dass der Beschuldigte nicht frontal auf die Personengruppe zufuhr, sondern die Personengruppe, die sich dicht bei parkierten Fahrzeugen befand, umkreiste. Eine unter diesen Umständen drohende Streifkollision mit einer Person hätte mutmasslich nicht dieselben schweren Folgen gehabt wie eine Frontalkollision.