Das ist zumindest als Indiz dafür zu werten, dass die Gesundheit der umrundeten Personen ernsthaft gefährdet war. Zudem fuhr der Beschuldigte zweifellos mit einer Geschwindigkeit, die der Situation nicht angemessen war. Zum einen standen mehrere Personen in der Nähe, was ihn gerade zu besonderer Vorsicht hätte veranlassen müssen. Zum anderen waren die Fahrgassen auf dem Parkplatz eng, was auch ein Ausweichmanöver erschwert hätte, sofern - 27 -