5.4. Auch wenn sich die Distanzen aufgrund der Videoaufnahmen nicht zuverlässig bestimmen lassen, erscheint die Gefahr einer Kollision aufgrund der engen Platzverhältnisse durchaus naheliegend, musste doch der Beschuldigte damit rechnen, dass er die Beherrschung über das Fahrzeug verlieren oder es infolge einer falschen Reaktion der umkreisten Personen zu einer Kollision mit Personenschäden kommen könnte. Die Personalbeweise vermögen selbst in ihrem Zusammenspiel nur wenig dazu beizutragen, die Gefährlichkeit des Fahrmanövers zu objektivieren.