Einvernahme berichtete die Zeugin, der Beschuldige sei mehrfach auf sie zugefahren. Er sei immer wieder im Kreis gefahren. Er sei recht rasant gefahren. Auf einem Parkplatz sei dies nicht so angedacht. Er sei sehr nah an ihnen vorbeigefahren und habe ein wenig ihr Bein touchiert. Sonst sei ihres Wissens niemand berührt und verletzt worden. Sie habe nicht das Gefühl gehabt, dass der Beschuldigte die Situation unter Kontrolle gehabt habe. Sie habe in diesem Moment auch Angst gehabt. Sie habe den Eindruck gehabt, der Beschuldigte wolle B. verletzen bzw. nehme er in Kauf, jemanden zu verletzen (act. 159 f.). Vor dem Wegfahren habe er gesagt, "du bist ein toter Mann" (act. 160).