Einmal sei C. sogar durch den Personenwagen am Bein touchiert worden. Durch sein Fahrverhalten und der Kollisionsgefahr habe der Beschuldigte für B. und C. in skrupelloser Weise eine Wahrscheinlichkeit der Todesfolge geschaffen, auch wenn niemand verletzt worden sei. Bevor sich der Beschuldigte in Richtung W. entfernt habe, habe er B. wissentlich und willentlich mit den Worten gedroht "Du bist ein toter Mann in X.!" und habe damit sowohl B. als auch dessen Partnerin C. in Schrecken und Angst versetzt. 5.2. Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird nach Art. 129 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.