5. 5.1. Die Staatsanwaltschaft beantragt sodann weitere Schuldsprüche wegen Gefährdung des Lebens und wegen mehrfacher Drohung. Gemäss Anklage soll der Beschuldigte B. zwischen dem 2. März 2019 und dem 3. März 2019 anlässlich einer Auseinandersetzung wissentlich und willentlich – auch unter Verwendung eines Schlagstocks – mit Schlägen gedroht haben. Dann soll der Beschuldigte den auf dem Parkplatz vor dem Lokal "H." stehenden B. und dessen damalige Freundin C. mehrmals mit erhöhter Geschwindigkeit mit dem Personenwagen umkreist haben.