Welcher Beteiligter jedoch als erstes den Schritt vom verbalen zum körperlichen Streit vollzogen hat, lässt sich anhand ihrer Aussagen, die insofern wenig hergeben und sich in ihrer inhaltlichen Qualität nicht signifikant voneinander unterscheiden, nicht mehr feststellen. Weder C. noch D. haben zudem beobachten können, ob sich die Kontrahenten überhaupt geschlagen haben, wie es dazu gekommen sein könnte und wer in dieser Phase der primäre Aggressor war.