einer Türe zu verstecken. Auch in dieser Hinsicht vermögen die Aussagen des Beschuldigten nicht zu überzeugen. Dasselbe gilt für seine Darstellung, wonach er noch eine riesengrosse Narbe trage, weil ihn B. mit dem Notenständer geschlagen habe. Eine Narbe wäre nur bei einer offenen Wunde zu erwarten gewesen. Keine der verschiedenen Aussagepersonen hat jedoch davon berichtet, dass der Beschuldigte eine offene Wunde hatte. Auch der Umstand, dass B. über seine Freundin die Polizei benachrichtigen liess, spricht tendenziell gegen die Behauptung des Beschuldigten, wonach dieser es auf eine gewalttätige Auseinandersetzung angelegt habe.