Vor diesem Hintergrund erscheint auch eher unglaubhaft, dass B. ihn zuerst am Kopf gepackt und angespuckt haben soll. Hätte es B. auf einen körperlichen Konflikt mit dem Beschuldigten anlegen wollen, hätte es auch keinen Grund gegeben, den Notenständer (oder allenfalls Mikrofonständer) zuerst hinter - 23 -