Das hat er nicht getan, obwohl ihm B. – gemäss Darstellung des Beschuldigten – sinngemäss angedroht haben soll, mit ihm nach Feierabend draussen abzurechnen. Statt dem Konflikt auszuweichen, begab sich der Beschuldigte just in dem Moment auf den Parkplatz, als B. und seine Partnerin die Instrumente im Fahrzeug verstauten, was ebenfalls dafürspricht, dass der Beschuldigte den Konflikt suchte. Vor diesem Hintergrund erscheint auch eher unglaubhaft, dass B. ihn zuerst am Kopf gepackt und angespuckt haben soll.