Die Aussagen von beiden Drittpersonen sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen. Ihre Beziehungsnähe zu den Kontrahenten könnte durchaus zu einer bewussten oder unbewussten Verfälschung ihrer Wahrnehmungen und Aussagen geführt haben. Es gibt zudem sowohl in den Aussagen von D. als auch von C. Anhaltspunkte für die Annahme, dass sich die Kontrahenten gegenseitig angestachelt haben bzw. keiner von diesen einer Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen ist.