4.4.2. Aufgrund der vorgenannten, teilweise widersprüchlichen Personalbeweise lässt sich nicht mehr zuverlässig rekonstruieren, wer von den Kontrahenten den Konflikt geschürt hat bzw. als eigentlicher Aggressor und Provokant aufgetreten ist. Die Kontrahenten schieben sich diese Rolle gegenseitig zu. Die dem Beschuldigten nahestehende Chefin des Tanzlokals, D., unterstützt in dieser Hinsicht primär dessen Sachdarstellung; während die damalige Partnerin des Belastungszeugen B. insofern dessen Aussagen untermauert. Die Aussagen von beiden Drittpersonen sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen.