Vor Vorinstanz erklärte die Zeugin, B. sei sehr betrunken gewesen. Er habe den Beschuldigten provoziert und ihn an der Bar angerempelt. Er habe zwar weiter Musik gespielt, jedoch den Beschuldigten immer beobachtet und dabei auf die Uhr getippt. Nach Feierabend habe B. zum Beschuldigten gesagt, er warte draussen auf ihn. Der Musiker habe die Situation provoziert und den Streit mit dem Beschuldigten angefangen. Der Beschuldigte habe fast nichts getrunken gehabt. Draussen seien die beiden ca. 200 Meter gelaufen und hätten dann miteinander gekämpft. Später sei der Beschuldigte zum Auto gegangen und der Musiker sei mit einer Stange gekommen.