Sie selber habe nicht gesehen, ob die Kontrahenten sich gegenseitig geschlagen hätten. Sie könne nicht sagen, ob sich der Beschuldigte verletzt habe. Ihr damaliger Partner habe jedoch über Schmerzen geklagt und es sei angeschwollen gewesen, weshalb man danach auch ins Krankenhaus gefahren sei (act. 155 ff.). - 21 -