Der Beschuldigte sei ziemlich lange an der Bar gewesen und es habe den Anschein gemacht, dass er warten würde, bis B. gehe. Der Beschuldigte habe zu B. gesagt, dass er draussen warte und er sich nicht einzumischen habe. Schliesslich habe er ja auch draussen gewartet. Der Beschuldigte habe aggressiv und so gewirkt, als wäre er nicht sich selbst. Als ihr damaliger Lebenspartner und sie die Sachen zusammengepackt hätten, habe der Beschuldigte unten gewartet und so etwas wie einen Schlagstock in der Hand gehabt. Die beiden hätten sich dann verbal angegangen und es sei wohl auch geschubst worden. Sie habe nicht gesehen, dass der Schlagstock auch eingesetzt worden sei. Sie wisse aber, dass ihr