Ihr Freund habe ausserdem mehrfach zum Beschuldigten gesagt, er solle weggehen. Als sie wieder zum Haupteingang des Tanzlokals marschiert sei, um die restliche Ware zu holen, habe sie ein Klicken gehört. Sie habe sich umgedreht und festgestellt, dass der Beschuldigte einen Schlagstock in der Hand gehalten habe. Der Beschuldigte habe zu B. gesagt, er sei jetzt tot (act. 118). In der Folge sei sie zur Chefin gerannt, um die Polizei zu alarmieren. Als sie wieder nach unten gekommen sei, habe sie die beiden Kontrahenten im Bereich des Kreisverkehrs gesehen, wobei beide sehr laut und aufgebracht gewesen seien. Der Beschuldigte habe ständig mit dem Schlagstock herumgefuchtelt.