4.3.3. Im Rahmen der tatnahen polizeilichen Befragung vom 3. März 2019 bestätigte die damalige Freundin von B., dass der Beschuldigte zu B. zweimal gesagt habe, er würde draussen auf ihn warten. Der Beschuldigte sei zudem extrem gereizt gewesen (act. 118). Sie gab ferner an, der Beschuldigte sei plötzlich wieder aufgetaucht, als sie mit ihrem Freund (B.) damit beschäftigt gewesen sei, die Sachen ins Fahrzeug zu packen. Der Beschuldigte habe ausserdem zu B. gesagt, er sei nun fällig, worauf sich die beiden Kontrahenten sehr nah gekommen seien und sich gegenseitig geschubst hätten. Ihr Freund habe ausserdem mehrfach zum Beschuldigten gesagt, er solle weggehen.