Hinter der Tür habe B. einen Musikständer versteckt gehabt. Diesen habe er hervorgenommen und ihn (den Beschuldigten) damit auf den linken Oberarm geschlagen. Er habe davon noch eine riesengrosse Narbe. Es sei eine ganze Woche lang blau gewesen. Er (der Beschuldigte) habe dann den Schlagstock aus dem Auto genommen und habe mit diesem gegen das Treppengeländer geschlagen. Er habe den Musiker nicht mit dem Schlagstock geschlagen. Der Musiker habe sich dann nach rund zehn Minuten wieder beruhigt, so dass er (der Beschuldigte) wieder Richtung sein Fahrzeug gegangen sei (act. 140 ff.).