Der Beschuldigte habe Schläge angetäuscht. Dann seien die Chefin (D.) und eine weitere Frau dazugekommen, die mitgeteilt hätten, dass sie die Polizei verständig hätten. Der Beschuldigte habe dann seinen Notenständer auch noch genommen, diesen kaputt gemacht und damit auch gedroht (act. 108 f.). Erst auf Aufforderung des einvernehmenden Polizisten hin, den genauen Verlauf der Auseinandersetzung zu beschreiben, die draussen stattgefunden habe, gab B. an, der Beschuldigte habe ihn mit dem Schlagstock geschlagen. Da er (B.) aber unter Schock gestanden habe, habe er die Schmerzen erst später gespürt. Der Beschuldigte habe ihn mindestens einmal mit dem Schlagstock geschlagen. Er (B.) habe eine