Aus diesem Grund gerieten der Beschuldigte und B. ein erstes Mal aneinander, wobei einer der Beteiligten den anderen dazu aufgefordert haben dürfte, diese Angelegenheit nach "Feierabend" um 02.00 Uhr draussen zu klären. Es steht ausserdem fest, dass die Chefin des Tanzlokals (D.) B. aufforderte, sich nicht in die Angelegenheiten des Beschuldigten einzumischen und B. darauf hinwies, dass er als Musiker und nicht als Sicherheitsangestellter engagiert worden sei (Aussagen B., act. 108 f.; C., act. 1118; D., act. 126 f.). Als B. seine Utensilien nach Beendigung seines Auftritts im Auto verstaute, gerieten er und der Beschuldigte ein weiteres - 18 -