4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Schuldspruch wegen Tätlichkeiten. Gemäss Anklage soll der Beschuldigte am 3. März 2019 B. vor dem Tanzlokal H. in V. wissentlich und willentlich einmal mit dem Schlagstock geschlagen haben, so dass dieser eine Prellung am rechten Handgelenk erlitten habe.