Grund oder Dashcam-Aufzeichnungen im Strassenverkehr. Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes muss es einer Person, die Opfer einer Straftat zu werden droht, erlaubt sein, die mutmassliche Straftat zu dokumentieren und die entsprechenden Daten den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Als problematisch erschiene eine solche Beweiserhebung nur dann, wenn der Betroffene eine solche Datenbeschaffung unabhängig von einem konkreten Tatverdacht systematisch und dauerhaft vornehmen würde oder er die so erhobenen Daten über den rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens hinaus aufbewahren würde. Das war hier jedoch nicht der Fall.