3.3.3.2. Unter "Personendaten (Daten)" sind gemäss Art. 3 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) alle Angaben zu verstehen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Dazu gehören auch Bilder (BGE 138 II 346 E. 6.1). Als Bearbeiten von Personendaten gilt ferner "jeder Umgang mit - 15 -