Setzen private Personen Videokameras ein, um etwa Personen zu schützen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, so untersteht diese Datenerhebung dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar sind. Die Bearbeitung der Bilder muss in diesem Fall den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen (vgl. Hinweis des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten [EDÖB] "Videoüberwachung durch private Personen", Stand April 2014: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/dokumentation/merkblaetter/video- ueberwachung-durch-private-personen.html, abgerufen am 1. März 2022 [nachfolgend: