Freisprüche vom Vorwurf der Veruntreuung und der geringfügigen Sachbeschädigung, der Verweis der Zivilforderungen auf den Zivilweg, die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises sowie die Höhe des Honorars der amtlichen Verteidigerin.