1. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Berufungsverfahren zusätzliche Schuldsprüche wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung und Tätlichkeiten. Ausserdem verlangt sie eine höhere Strafe (6 Monate Freiheitsstrafe, 180 Tagessätze Geldstrafe, beides bedingt bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie eine Busse von Fr. 2'700.00, ersatzweise 45 Tage Freiheitsstrafe) und die Anordnung einer Landesverweisung für die Dauer von 7 Jahren. Unangefochten geblieben und deshalb nicht mehr zu überprüfen sind die vorinstanzlichen - 10 -