3.3. Mit Verfügung vom 10. Januar 2022 ordnete der Verfahrensleiter das mündliche Verfahren an und setzte der Staatsanwaltschaft Frist zur schriftlichen Begründung der Berufung vorgängig zur Berufungsverhandlung. 3.4. Mit Eingabe vom 26. Januar 2022 verzichtete der Beschuldigte darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen und Anschlussberufung zu erklären. -9- 3.5. Am 11. Februar 2022 begründete die Staatsanwaltschaft ihre Berufung. 3.6. Mit Berufungsantwort vom 7. März 2022 liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen: