3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft meldete am 27. August 2021 gegen das ihr im Dispositiv zugestellte Urteil Berufung an. Das schriftlich begründete Urteil wurde ihr am 15. Dezember 2021 zugestellt. 3.2. Mit Eingabe vom 3. Januar 2022 erklärte die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung und stellte folgende Anträge: 1. Das Urteil wird teilweise angefochten (Art. 399 Abs. 3 lit. a StPO).