2. 2.1. Am 12. August 2021 führte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und der Zeugin D. durch. 2.2. Unter gleichem Datum entschied der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg wie folgt: -5- 1. Der Beweisantrag des Beschuldigten betreffend Einvernahme der Zeugin E. wird abgewiesen.