Der Beschuldigte lenkte den Personenwagen Audi zudem, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden war und er damit nicht berechtigt war, den von ihm gelenkten Personenwagen zu führen. Der Beschuldigte wusste, dass er nicht berechtigt war das von ihm gelenkte Fahrzeug zu führen und führte es trotzdem. Ort: V. Zeit: Samstag, 2. Marz 2019 ca. 23.00 Uhr bis Sonntag, 3. März 2019 ca. 1.53 Uhr Strafantrag (unter Verzicht Privatklage): B., 3. März 2019 C., 3. März 2019