Einmal wurde C. dabei vom Beschuldigten mit dem Personenwagen am Bein touchiert. Der Beschuldigte hat durch sein Fahrverhalten und der möglichen Kollision seines Personenwagens mit B. und C. in skrupelloser Weise eine Wahrscheinlichkeit der Todesfolge für die Opfer geschaffen. Verletzt wurde niemand. Bevor sich der Beschuldigte in allgemeine Richtung W. entfernte, drohte er B. wissentlich und willentlich mit den Worten "Du bist ein toter Mann in X.!" und versetzte sowohl B. als auch dessen Partnerin C. damit in Schrecken und Angst.