Mit Abschluss des Leasingvertrages und Ermöglichung der Erlangung der Sachherrschaft des Beschuldigten über den Personenwagen BMW […] (Fahrgestellnummer […]), hat die F. – als Eigentümerin des Personenwagens – diesen dem Beschuldigten anvertraut. Der Beschuldigte hat ab dem 1. Februar 2019 die Zahlung der Raten eingestellt und das Fahrzeug auch nicht zurückgegeben, womit er sich den Personenwagen in Bereicherungsabsicht wissentlich und willentlich aneignete. Ort: T. Zeit: Freitag, 1. Februar 2019 Privatklage: 5. Dezember 2019 Zivilforderung: keine eingereicht