Ab dem 1. Februar 2019 stellte der Beschuldigte die Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Raten ein, behielt aber den Personenwagen für sich. Mit Schreiben vom 19. August 2019 löste die F. mangels Zahlung der Raten den Leasingvertrag mit dem Beschuldigten auf und forderte den Beschuldigten auf, den Personenwagen innert 48 Stunden an die G. in U. zu übergeben. Der Beschuldigte leistete dieser Aufforderung keine Folge.