1. Veruntreuung Der Beschuldigte unterzeichnete am 8. Juli 2017 einen Leasingvertrag (Nr. […]) mit der F. mit Sitz in T. für einen Personenwagen BMW […] (Fahrgestellnummer […]) für eine Laufzeit von 48 Monaten rückwirkend ab dem 1. Juli 2017. Es wurden monatlich im Voraus zu zahlende Raten von CHF 491.40 (inkl. MWST) – welche sich ab dem 1. Februar 2019 noch auf CHF 490.05 (inkl. MWST) beliefen – vereinbart. Der Beschuldigte übernahm daraufhin das erwähnte Fahrzeug in seinen Besitz.